Ihr Wert-Experte bei der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, einschließlich Sondereigentum (Eigentumswohnungen) entsprechend nationalen und internationalen Richtlinien
Sachverständige in der Immobilienbewertung
Die GSB Experten ermitteln als Immobiliengutachter bundesweit den aktuellen Verkehrswert von Immobilien im Auftrag von Eigentümern bzw. Kaufinteressenten auf Basis des deutschen Baugesetzbuches BauGB entsprechend den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bzw. Verordnungen (ImmoWertV). Bei vermieteten Objekten berechnen wir den Marktwert über das Ertragswertverfahren, bei selbst genutzten Einfamilienhäusern über das Sachwertverfahren bzw. das Vergleichswertverfahren. „Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB). Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Ermittlung des Verkehrswertes von Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumgesetz (WEG), Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser auch auf Grundstücken mit Erbbaurecht (ErbbauRG), Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Grundstücke sowie gemischt genutzte Immobilien in Deutschland unter Berücksichtigung von Bauschäden und anderen Lasten.
Bereiche der sachverständigen Wertermittlung
1. Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken einschl. Sondereigentum nach Wohnungseigentumsgesetz
- Verkehrswertermittlung
- Sachwertermittlung
- Ertragswertermittlung
- Immobilienbewertung
- Wertexpertise
- Wertgutachten
- Wertermittlung
2. Ermittlung zum Versicherungswert
3. Ermittlung zum Beleihungswert
weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage >>>
Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.
Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr sowie in dringenden Fällen mobil unter +491791145360 per Fax +4932121197407 sowie
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In der Regel wird jede Anfrage werktags innerhalb von 24 Stunden beantwortet
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