Mängel und Schäden an Betonbauwerken, Tiefgaragen, Parkhäuser, Hallen-Tragwerke, Gewerbe-Bau, WU-Keller,
Betonschäden an Tiefgaragen, Parkhäuser, Hallen-Tragwerke, Gewerbebau, WU-Keller, Betonfertigteile, Straßenbau und sonstigen Bauteilen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton durch Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung
Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung von Betonbauwerken liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen. Zu Beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C - DIN 18331 Betonarbeiten, DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten, die Beton-Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb und die WTA-Merkblätter aus dem Referat Beton.
Häufige Fehlerquellen bei der Planung, Ausführung und Sanierung von Betonbauwerken
- fehlerhafte Bestimmung der Exposition - fehlerhafte Fugenausbildung - unzureichende Beschichtung, Abdichtung bzw. Schutz vor bauwerkschädigenden Stoffen - zu geringe Betondeckung - fehlerhafte Montage mit Überschreitung der Toleranzgrenzen - fehlende Berücksichtigung von klimatischen Längenänderungen von Bauteilen - etc.
Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis
Insbesondere durch den Wiederanstieg des Grundwassers in Berlin und in den mitteldeutschen Bergbau-Regionen häufen sich Schäden durch Wassereinbrüche in vermeintlich wasserundurchlässigen Betonbauwerken. In Kombination mit eingetragenen Tausalzen führen Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung zum frühzeitigen Versagen von Betonbauwerken insbesondere Tiefgaragen und Parkdecks. Eine sachverständige Recherche und Analyse der vorhandenen Bausubstanz sind Voraussetzung für eine nachhaltige Betonsanierung.
weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Betonbauwerken bzw. Betonsanierung auf Anfrage >>>
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